MRSV-Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und Gebäude des MRSV Bayern in Zeiten des Corona-Virus
Gültig ab 15.08.2020
Die Infektionsgefahr durch das Corona Virus ist weiterhin gegeben und daher ist der Segel- und Ruderbetrieb nach wie vor mit Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Hygieneverbunden.
Zum Schutz aller Mitglieder und Gäste im MRSV Bayern hat der Vorstand unter Einbeziehung medizinischer Expertise, Empfehlungen des Bayerischen Ruder- und des Bayerischen Seglerverbands sowie der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenver
1. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
2. Es können nur Personen das Training aufnehmen, an Wettfahrten teilnehmen sowie sich auf dem Vereinsgelände aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion haben.
- Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten14 Tagen.
- n den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
- Die sich in den letzten 14Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, oder wenn doch, einen negativen SARS-CoV Test vorlegen können.
3. Es ist überall ein Mindestabstand von 1,5 m zu Personen einzuhalten, die nicht im eigenen Haushalt leben oder mit denen nicht gemeinsam gesegelt und gerudert wird.
4. Der/die Skipper(in) bzw. der Obmann eines Bootes ist für die Einhaltung der gültigen Corona-Regeln bei der Zusammenstellung und Durchführung des Sports seiner/ihrer Crew verantwortlich. Zudem gelten weiterhin für die Bayern-Ruderer die "Rudern während Corona"-Regeln.
5. Auf den Steganlagen des MRSV Bayern ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn man sich auf den Steganlagen begegnet. Es ist möglich, sich auf die Steganlagen zu setzen. Auch hier ist der Mindestabstand einzuhalten wie unter Punkt 3. B eschrieben.
6. Die Vereinsräume sind weiterhin nicht grundsätzlich geöffnet, sie dürfen aber für Lehrgänge und Gremiensitzungen mit den gültigen Abstandsregeln genutzt werden. An den Tischen sitzend darf der Nasen-Mundschutz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Die sanitären Einrichtungen im Erdgeschoss des Vereinsheims dürfen entsprechend den ausgehängten Hygieneschutzau
7. Das Casino bleibt bis auf weiteres geschlossen, die Terrasse kann unter Einhaltung von Punkt 3. genutzt werden.
8. Gemäß Nr. 4 b) des Rahmenhygienekonzepts Sport ist eine Dokumentationmit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen. Bitte verwenden Sie hierzu die MRSV Webseite.
9. Kranen ist möglich. Beim Kranen und im Kranbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sobald Personen aus anderen Haushalten mithelfen.
Wir bitten alle Vereinsmitglieder sowohl im eigenen als auch im gemeinschaftlichen Interesse unserer Gesundheit, unseres verantwortlichen Miteinanders und unseres Vereins, diesen Verhaltenskodex in dieser schwierigen Zeit genau einzuhalten. Nur so ist gewährleistet, dass wir auch in den nächsten Wochen unserem Sport nachgehen können und wir alle gut, gesund und reibungslos durch diese Krise kommen.
Der Vorstand des MRSV Bayern
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